
Anerkennungen
Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltung ist vom Kultusminister Nordrhein-Westfalen sowie anderer Bundesländer als anerkannte Bildungsveranstaltung gemäß § 9 des AwbG anerkannt.Rahmenprogramm
Für die Rahmenveranstaltungen und Sportwettkämpfe bitten wir geeignete Garderobe neben guter Laune mitzubringen. Sonderinformationen nach Anmeldung.Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen oder Sachen, gleich welchen Ursprungs. Die Haftung der mit der Personenbeförderung beauftragten Unternehmen bleibt davon unberührt. Der Kongressteilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr. Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.Düsseldorf, Juni 2011